Der Betriebsrat besteht in Ihrem Betrieb aus 0Mitgliedern. Sie müssen 0Betriebsratsmitglieder freistellen.
Geschlechterverteilung im Betriebsrat
Geben Sie die Zahl der "am Tage des Erlasses des Wahlausschreibens im Betrieb beschäftigten Frauen und Männer" ein (späterere Änderungen des Geschlechterverhältnisses bleiben außer Betracht).
Frauen:Männer: xxx
Individueller Fristenkalender für die Wahl des Betriebsrats
Hinweis: Dieser Kalender geht von einem einzigen Wahltag aus und davon, dass Montag bis Freitag die regulären Arbeitstage im Betrieb sind. Abweichungen davon können zu geänderten Fristen führen. Es wird von AAS keine Haftung für etwaige Fehler im Wahlkalender übernommen. Jeder Wahlvorstand oder noch aktive BR sollte mit einem individuellen Kalender (in Papierform) die Daten noch einmal überprüfen.
Bitte wählen Sie das Verfahren, nach dem der Betriebsrat gewählt wird: Reguläres Verfahren Vereinfachtes Wahlverfahren
Hinweis: Das vereinfachte Wahlverfahren findet zwingend statt in Betrieben, in denen in der Regel 5-50 wahlberechtigte Arbeitnehmer beschäftigt sind.
Das vereinfachte Wahlverfahren kann nach entsprechender Vereinbarung zwischen Wahlvorstand und Arbeitgeber angewendet werden in Betrieben, in denen in der Regel 51-100 wahlberechtigte Arbeitnehmer beschäftigt sind.
In allen anderen Fällen findet das reguläre Wahlverfahren statt.
Bitte wählen Sie, ob das einstufige oder das zweistufige vereinfachte Verfahren Anwendung findet: Einstufiges vereinfachte Wahlverfahren Zweistufiges vereinfachte Wahlverfahren
Hinweis: Das einstufige vereinfachte Wahlverfahren findet statt in Betrieben mit in der Regel 5-50 beschäftigten wahlberechtigten Arbeitnehmern, in denen bereits ein Betriebsrat besteht.
Das zweistufige vereinfachte Wahlverfahren findet statt in Betrieben mit in der Regel 5-50 beschäftigten wahlberechtigten Arbeitnehmern, in denen noch kein Betriebsrat besteht.
In Betrieben mit in der Regel 51-100 beschäftigten wahlberechtigten Arbeitnehmern, kann das jeweilige vereinfachte Wahlverfahren nach Vereinbarung von Wahlvorstand und Arbeitgeber angewendet werden.
Bitte wählen Sie das Bundesland aus, in dem die Wahl des Betriebsrats stattfindet:
Bitte geben Sie das Datum des Ablaufs der Amtszeit des amtierenden Betriebsrats ein: (TT.MM.JJJJ)
Spätestmöglicher Wahltermin: 01.01.01
Bei allen Eingaben in den Rechner ist darauf zu achten, dass dann, wenn ein BR bereits gebildet wurde und es sich um eine reguläre Neuwahl handelt, der Wahltermin (Tag der Wahl) gem. § 13 Abs. 1 BetrVG zwischen dem 01.03. und dem 31.05 liegen muss. Die Einleitung der Wahl durch wahlvorbereitende Maßnahmen kann bereits vor dem 01.03. liegen. Nur der Wahltag selber darf nicht vor dem 01.03. liegen. Geben Sie in dem Fall den 01.01.01 als Wahltermin ein.
Bitte geben Sie den Wahltermin für die Wahl des Betriebsrats ein: (TT.MM.JJJJ)
Hinweis: Der Wahltermin soll nicht auf einen Samstag, Sonntag oder Feiertag fallen.
Fehler
Bitte geben Sie das Datum Ihrer 1.Wahlversammlung zur Wahl des Wahlvorstandes ein: (TT.MM.JJJJ)
Hinweis: Dieser Termin soll nicht auf einen Samstag, Sonntag oder Feiertag fallen.
Fehler
Individueller Fristenkalender für die Wahl des Betriebsrats - Resultat
Erlass und Bekanntmachung des Wahlausschreibens (=Einleitung der Wahl) nach Ermittlung der auf das Geschlecht in der Minderheit entfallenden Mindestsätze
Unverzüglich nach Bestellung des Wahlvorstands: Erlass und Bekanntmachung des Wahlausschreibens
§§ 2 I, 36 II WahlO
Am Tag des Erlasses des Wahlausschreibens: Auslegung eines Abdrucks der Wählerliste und der Wahlordnung an geeigneter Stelle / ggf. Bekanntmachung im Intranet
Am Tag des Erlasses des Wahlausschreibens: Auslegung eines Abdruckes der Wählerliste und der Wahlordnung an geeigneter Stelle / ggf. Bekanntmachung im Intranet
§§ 30 I 5 i.V.m. 2 IV WahlO
Unmittelbar nach Abschluss der Wahlversammung zur Wahl des Wahlvorstandes: Bekanntmachung der Wählerliste getrennt nach Geschlechtern, Zuordnung der Leitenden Angestellten und Erlass der Bekanntmachung der gültigen Wahlvorschläge
§ 33 IV WahlO
Ende der Einspruchsfrist gegen die Wählerliste (schriftlich beim Wahlvorstand)
§ 30 II WahlO
Frist zur Stellung eines Antrags auf schriftliche Stimmabgabe
§ 35 I 2 WahlO
Spätester Zeitpunkt zur Bekanntgabe der Entscheidung über Einsprüche gegen die Wählerliste